Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 07.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Customs Agent (die „Plattform“), betrieben von Kastrati Tech GmbH („Anbieter“), durch den registrierten Nutzer („Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht.
§ 2 Leistung: ein Software-Werkzeug
(1) Die Plattform unterstützt den Kunden dabei, Versandanmeldungen (T1) zu erstellen, vor der Freigabe zu prüfen, über eine zertifizierte Teilnehmersoftware an ATLAS zu übermitteln, Antworten des Zolls anzuzeigen und das Verfahren bis zur Erledigung zu verfolgen.
(2) Der Kunde ist Anmelder. Er meldet mit eigener EORI, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an. Der Anbieter übermittelt die Daten als technischer Nachrichtenübermittler. Er ist weder direkter noch indirekter Vertreter des Kunden, leistet keine Zollberatung und gibt keine Erklärungen gegenüber Zollbehörden im eigenen Namen ab.
(3) Anträge, für die es keinen elektronischen Weg gibt – etwa der Antrag auf Ungültigerklärung einer Versandanmeldung –, bereitet die Plattform als Schreiben vor. Einreichen muss sie der Kunde selbst.
§ 3 Registrierung und Zusicherungen
(1) Voraussetzung ist eine gültige EORI des Kunden. Je EORI wird ein Konto geführt. Für Versandanmeldungen ist zudem eine Sicherheit erforderlich, die der Kunde mit Referenznummer (GRN) und Zugriffscode hinterlegt.
(2) Der Kunde sichert zu, dass
- er Inhaber der angegebenen EORI ist,
- er über die angegebene Sicherheit (GRN) verfügen darf,
- seine Angaben bei der Registrierung richtig und vollständig sind.
(3) Der Kunde hält seine Zugangsdaten und den Zugriffscode der Sicherheit geheim und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
§ 4 Pflichten des Kunden als Anmelder
(1) Der Kunde prüft jede Anmeldung vor der Freigabe vollständig. Mit der Freigabe bestätigt er, dass er geprüft hat und als Anmelder anmeldet. Ohne Freigabe übermittelt die Plattform nichts.
(2) Für den Inhalt der Anmeldung – insbesondere Warenbezeichnung, Einreihung, Mengen, Werte, Beteiligte –, für die Gestellung der Waren und für die Einhaltung der Fristen ist allein der Kunde verantwortlich.
§ 5 Vorschläge der Plattform
(1) Die Plattform schlägt Einreihungen auf Basis offizieller Quellen vor, mit Begründung und Fundstelle. Die Prüfung und Verantwortung liegt beim Anmelder. Ein Vorschlag ist keine verbindliche Zolltarifauskunft.
(2) Wo die Vorschriften eine Ware nicht eindeutig zuordnen, legt sich die Plattform nicht fest und zeigt die Kandidaten zur Entscheidung durch den Kunden.
§ 6 Hinweise ohne Gewähr
Die Anzeige des Referenzbetrags und seiner Auslastung, Schätzungen von Abgaben, Fristhinweise sowie die Prüfungen gegen Sanktions-, Dual-Use- und andere Listen sind Komfortfunktionen ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die Prüfung durch die Zollbehörden. Ein Hinweis der Plattform ersetzt keine Genehmigung und keine eigene Prüfung des Kunden.
§ 7 Entgelt
(1) Die Registrierung ist kostenlos. In den ersten drei Monaten ab Registrierung sind zehn Versandanmeldungen frei; maßgeblich ist, was zuerst erreicht ist. Gezählt werden Anmeldungen, für die der Zoll eine MRN vergeben hat. Entwürfe und abgelehnte Anmeldungen zählen nicht.
(2) Danach gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste [Preisliste festlegen]. Ohne hinterlegte Zahlungsmethode können keine neuen Anmeldungen erstellt werden; laufende Verfahren bleiben vollständig sichtbar.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
§ 8 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte [Verfügbarkeit festlegen]. Die Übermittlung hängt von ATLAS und der Teilnehmersoftware des Partners ab; Ausfälle dort liegen außerhalb des Einflusses des Anbieters. Für dringende Verfahren hält der Kunde einen anderen Weg der Anmeldung bereit.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden [Höchstbetrag festlegen].
(3) Für Zollschulden, Abgaben, Zinsen, Sanktionen und andere Folgen aus dem Inhalt einer vom Kunden freigegebenen Anmeldung haftet der Anbieter nicht, soweit nicht Absatz 1 greift.
§ 10 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus unrichtigen Angaben oder Zusicherungen des Kunden entstehen, insbesondere zu EORI und Sicherheit.
§ 11 Daten, Aufbewahrung und Export
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(2) Das Audit-Log jeder Anmeldung wird zehn Jahre aufbewahrt. Der Kunde kann seine Daten jederzeit exportieren. Nach Kündigung bleibt der Lesezugriff auf Anmeldungen und Audit-Daten [Dauer festlegen] erhalten, oder der Kunde erhält einen vollständigen Export vor der Löschung.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von [Frist festlegen] kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 13 Änderungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die neue Fassung wird dem Kunden bei der nächsten Anmeldung zur Zustimmung angezeigt [Folgen einer verweigerten Zustimmung festlegen].
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Erlangen.